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Flexible Jugend- und Familienhilfen
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen
Flexible Jugend- und Familienhilfen
Das Flexiblen Jugend- und Familienhilfen bieten ein breites Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche, Familien und Lebensgemeinschaften, deren Selbsthilfepotential aufgrund außer- und innerfamiliärer Faktoren zumindest in Teilbereichen belastet ist und die einen Bedarf an Hilfe zur Erziehung haben. Dabei werden die verschiedenen Hilfen ausschließlich in ambulanter Form angeboten.
Die Unterstützung erfolgt in enger Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Oberhausen in Absprache mit Ihnen auf der Grundlage der §§ 27 ff. des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Beschreibung der Arbeitsfelder.
Ambulante flexible Hilfe (§ 27 Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG)
- Auf den individuellen Bedarfsfall ausgerichtete Hilfe zur Erziehung,die gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet wird
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG)
- Förderung sozialer Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen, die in Gruppen auf einen längeren Zeitraum angelegt ist
Erziehungsbeistand (§ 30 KJHG)
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im familiären Kontext
- Hilfestellung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung
- Begleitung in die Selbstständigkeit
Betreuungsweisung (§ 30 KJHG in Verbindung mit § 10 Jugendgerichtsgesetz – JGG)
- Begleitung und Unterstützung Jugendlicher bei der Erfüllung richterlicher Auflagen
- Aufarbeitung der begangenen Straftat
- Unterstützung der Familie im sozialen Umfeld
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG)
- Begleitung und Betreuung von Familien und Alleinerziehenden bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- Unterstützung bei der Konfliktlösungsstrategie
- Hilfe bei Kontakten mit Ämtern und Institutionen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung INSPE (§ 35 KJHG)
- Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bei persönlichen Problemen
- Unterstützung im sozialen Umfeld (z.B. Wohnungssuche, Ausbildung, Ämter und Institutionen)
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a KJHG in Verbindung mit § 27 und § 41 KJHG)
- Hilfe für jugendliche Minderjährige, die eine psychische Beeinträchtigung vorweisen und von Suchterkrankung bedroht sind bzw. für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte jugendliche Minderjährige und junge Volljährige

Kontakt
Nohlstraße 2-4
46045 Oberhausen
Telefon 02 08 – 88 42 78 – 0
E-Mail diakonie.flexjufa@
kirche-oberhausen.com
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DE79 3506 0190 1010 2720 13
BIC: GENODED1DKD
Stichwort: Spende Diakonisches Werk – Flex JuFa
